Glossar
Abtretungserklärung
Eine Abtretungserklärung ist ein rechtliches Dokument, in dem eine Person ihre Rechte an jemand anderes überträgt. Nehmen wir als Beispiel ein Autoleihhaus, so tritt der Kunde oder die Kundin das Recht auf den Erlös eines Fahrzeugs an das Pfandhaus ab, falls dieses versteigert wird. Diese Erklärung dient als Sicherheit für das Pfandhaus und ermöglicht die rechtliche Handhabung, sollte der Pfandkredit nicht fristgerecht zurückgezahlt werden.
Auktionsverfahren
Das Auktionsverfahren beschreibt die Veräußerung eines Gegenstands, z. B. eines Fahrzeugs durch eine öffentliche Versteigerung. Wird ein Pfandkredit nicht innerhalb der vereinbarten Frist zurückgezahlt, hat das Pfandleihhaus das Recht, den Gegenstand zu versteigern.
Die Auktion erfolgt dabei für gewöhnlich auf transparente Weise und nach rechtlichen Vorgaben. Der erzielte Erlös wird verwendet, um den Kredit und die entstandenen Kosten zu decken. Entstehen Überschüsse, z. B. bei der Versteigerung eines Fahrzeugs, gehen diese an den Besitzer oder die Besitzerin zurück.
Auslösen
Von Auslösen wird gesprochen, wenn Kreditnehmer oder -nehmerinnen ein als Pfandkredit abgeschlossenes Darlehen inklusive Zinsen vor Ablauf der Vertragslaufzeit des Kreditvertrags zurückzahlen können. Die Frist beträgt bei den meisten Pfandkrediten im Regelfall drei Monate. Wenn es zum Auslösen des Pfands kommt, erhält der Schuldner bzw. die Schuldnerin Ihr hinterlegtes Pfand wie Schmuck oder Wertsachen zurück.
Beleihung
Als Beleihung wird im Allgemeinen die Auszahlung eines Geldbetrags mit einem Pfand als Gegenleistung bezeichnet. Ein Pfandhaus ermittelt im Rahmen einer Wertermittlung einen angemessenen Eurobetrag für die Beleihung. Dieser kann als Pfandkredit ausgezahlt werden, über dessen Tilgungsphase hinweg das beliehene Objekt als Sicherheit behalten wird.
Beleihungswert
Der Beleihungswert bezeichnet den Betrag, den das Pfandleihhaus auf Grundlage des Gegenstandswerts als Kredit gewährt. Dieser Wert liegt meist unter dem tatsächlichen Marktwert des Gegenstands, da er auch das Risiko eines Wertverlustes berücksichtigt.
Faktoren wie der Zustand, das Alter und die Marke des Gegenstands fließen in die Berechnung des Beleihungswerts ein. Ein realistischer Beleihungswert sichert stets die Interessen beider Parteien – des Pfandhauses und der Kundschaft.
Besitzübertragung
Bei der Inanspruchnahme eines Pfandkredits geht der Besitz des Gegenstands temporär an das Pfandleihhaus über. Die Besitzübertragung dient als Sicherheit und bedeutet, dass der Gegenstand während der Kreditlaufzeit beim Pfandhaus verbleibt. Der Kunde bzw. die Kundin bleibt jedoch der Eigentümer bzw. die Eigentümerin des Gegenstands. Erst bei Ausbleiben der Rückzahlung des Kredits kann der Gegenstand in einem Auktionsverfahren verkauft werden.
Eigentum
Als Eigentum werden alle sachlichen Dinge bezeichnet, über die eine Person die Verfügungs- und Nutzungsgewalt hat. In den meisten Fällen gehen Objekte durch Kauf bzw. Verkauf in das Eigentum einer anderen Person über. Ein ans Pfandhaus übergebenes Pfand wechselt zunächst nur den Besitzer bzw. die Besitzerin, bleibt jedoch zunächst Eigentum des Gebers oder der Geberin. Das Pfand ist bis zur Rückgabe oder der ausbleibenden Tilgung eines Pfandkredits lediglich im Besitz des Pfandhauses.
Hinterlegungsschein
Der Hinterlegungsschein ist ein Beleg, den Kunden und Kundinnen beim Abschluss eines Pfandkredits erhalten. Er bestätigt, dass der Gegenstand hinterlegt wurde, und enthält Informationen wie die Laufzeit, die Höhe des gewährten Kredits und die anfallenden Kosten.
Der Hinterlegungsschein dient als Nachweis und ist bei der Abholung des Gegenstands vorzulegen. Er sollte stets sorgfältig aufbewahrt werden, da er für den gesamten Prozess eine zentrale Rolle spielt.
Pfandkredit
Ein Pfandkredit ist eine spezielle Kreditart von Pfandhäusern, bei denen ein Darlehen als Gegenwert zu einem ausgehändigten Pfand ausgezahlt wird. Das Pfandhaus ermittelt hierfür den Wert des Pfands und zahlt einen angemessenen Kreditbetrag als Pfandkredit aus. Im Regelfall haben Kreditnehmer und -nehmerinnen drei Monate Zeit, den bereitgestellten Betrag zurückzuzahlen und so ihr Pfand auszulösen.
Liquidität
Liquidität beschreibt die Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. Pfandleihhäuser bieten eine schnelle Möglichkeit, Liquidität zu schaffen, indem Kunden und Kundinnen ihre Gegenstände gegen einen Kredit hinterlegen. Dies ist besonders in Situationen sinnvoll, in denen kurzfristig finanzielle Mittel benötigt werden und keine anderen Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Pfandleihverordnung
Die Pfandleihverordnung ist das gesetzliche Rahmenwerk, das den gewerblichen Pfandbetrieb regelt. Alle seriösen Branchenunternehmen wie das Pfandleihhaus Hessen haben sich verbindlich an die Vorgaben der Pfandleihverordnung zu halten. Auch Kunden und Kundinnen erhalten durch den Einblick in die Verordnung Sicherheit und Verlässlichkeit, wie der Abschluss eines Pfandkredits oder die Beleihung von Eigentum erfolgt.
Schufa
Die Schufa Holding AG ist eine private Auskunftei, bei der fast alle Bundesbürger und -bürgerinnen mit Ihren finanziellen Verpflichtungen gelistet sind. Banken, Versicherungen und andere Unternehmen melden Verträge oder Kredite und können umgekehrt Anfragen über die finanzielle Situation potenzieller Kunden und Kundinnen stellen. Dieser wird über einen Schufa-Score übermittelt und gibt dem oder der Anfragenden einen grundlegenden Einblick in die Bonität bzw. Kreditwürdigkeit der potenziellen Kundschaft.
Wertermittlung
Die Wertermittlung beschreibt den Prozess, bei dem ein Pfandhaus ein präsentiertes Pfand bewertet. Das Ergebnis der Wertermittlung ist ein Betrag in Euro, den das Pfandhaus bei Wunsch nach Abschluss eines Pfandkredits bereitstellen kann. Die Wertermittlung erfolgt nach erprobten und unabhängigen Maßstäben. Sie ist so gestaltet, dass sich das Pfandhaus bei ausbleibender Tilgung des Pfandkredits am Pfand bedienen kann, ohne einen finanziellen Schaden zu erleiden.